# Grundsteuererklärung (Frist 31.01.2023)
Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz werden die bisherigen Einheitswerte durch neue Grundsteuerwerte abgelöst. Hierfür müssen in Deutschland alle Grundstücke und Wohneigentum vollständig neu bewertet werden. Hierfür sind alle Eigentümer aufgerufen eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
Wir unterstützen Sie gerne dabei!
Nach Beauftragung erhalten Sie von uns eine Checkliste mit den relevanten Unterlagen und Angaben - reichen diese ein und Sie sind die Last los. Wir übernehmen den Rest für Sie inklusive der elektronischen Übermittlung an die Finanzverwaltung.